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   OLG Frankfurt, 25.08.2016 - 23 U 158/15   

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OLG Frankfurt, 25.08.2016 - 23 U 158/15 (https://dejure.org/2016,77998)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25.08.2016 - 23 U 158/15 (https://dejure.org/2016,77998)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25. August 2016 - 23 U 158/15 (https://dejure.org/2016,77998)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Zurückhaltung der Sicherheit trotz Verjährung der Gewährleistungsansprüche

  • baurechtsiegen.de

    Gewährleistungsbürgschaft - Freigabe bei Mängeln wegen Verjährung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mängelansprüche teilweise verjährt: Bürgschaftssumme wird nicht reduziert!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Muss eine Bürgschaft teilweise freigegeben werden? (IBR 2020, 179)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 06.12.2007 - IX ZR 143/06

    Hemmung der Verjährung durch Streitverkündung; Zulässigkeit der Streitverkündung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.08.2016 - 23 U 158/15
    Die Streitverkündung soll den Streitverkünder davor bewahren, die wegen der materiell-rechtlichen Verknüpfung der gegen verschiedene Schuldner gerichteten Ansprüche notwendigen Prozesse alle zu verlieren, obgleich er zumindest einen dieser Prozesse gewinnen müsste (BGH, NJW 1989, 521, 522; NJW 2008, 519, 520).

    Dieses Rechtsverhältnis ist unter Angabe der tatsächlichen Grundlagen so genau zu bezeichnen, dass der Streitverkündungsempfänger - ggf. nach Einsicht in die Prozessakten (§ 299 ZPO) - prüfen kann, ob es für ihn angebracht ist, dem Rechtsstreit beizutreten (BGH, Urt. v. 21.02.2002 - IX ZR 127/00 Rn. 17; Urt. v. 06.12.2007 - IX ZR 143/06 Rn. 28, zit. nach juris).

    Fehlen die erforderlichen Mindestangaben, wird die Verjährung nicht unterbrochen oder gehemmt (BGH, Urt. v. 06.12.2007, a.a.O. Rn. 28).

    Sie braucht den ihr zugrunde liegenden Anspruch nicht bereits auch der Höhe nach zu konkretisieren (BGH, Urt. v. 06.12.2007, a.a.O. Rn. 28).

  • BGH, 16.01.2003 - IX ZR 171/00

    Formularmäßiger Ausschluß der Aufrechenbarkeit mit unbestrittenen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.08.2016 - 23 U 158/15
    Hieran ändert auch der Umstand nichts, dass die Gewährleistungsbürgschaft offenbar nach dem Willen der Vertragsparteien dem vorgelegten Muster entspricht, das im Falle der Verwendung im Rahmen allgemeiner Vertragsverhandlungen nach der Rechtsprechung des BGH (Urt. v. 16.01.2003 - IX ZR 171/00 Rn. 18; ebenso OLG Frankfurt, Urt. v. 27.09.2012 - 5 U 7/12 Rn. 17 , zit. nach juris) aufgrund des formularmäßigen Ausschlusses der Einrede der Aufrechenbarkeit gemäß § 770 Abs. 2 BGB zur Unwirksamkeit der Sicherungsabrede führt.".

    Hieran ändert auch der Umstand nichts, dass die Gewährleistungsbürgschaft offenbar nach dem Willen der Vertragsparteien dem vorgelegten Muster entspricht, das im Falle der Verwendung im Rahmen allgemeiner Vertragsverhandlungen nach der Rechtsprechung des BGH (Urt. v. 16.01.2003 - IX ZR 171/00 Rn. 18; ebenso OLG Frankfurt, Urt. v. 27.09.2012 - 5 U 7/12 Rn. 17 , zit. nach juris) aufgrund des formularmäßigen Ausschlusses der Einrede der Aufrechenbarkeit gemäß § 770 Abs. 2 BGB zur Unwirksamkeit der Sicherungsabrede führt.

  • OLG Frankfurt, 27.09.2012 - 5 U 7/12

    Kondizierbarkeit einer Gewährleistungsbürgschaft wegen Unwirksamkeit der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.08.2016 - 23 U 158/15
    Hieran ändert auch der Umstand nichts, dass die Gewährleistungsbürgschaft offenbar nach dem Willen der Vertragsparteien dem vorgelegten Muster entspricht, das im Falle der Verwendung im Rahmen allgemeiner Vertragsverhandlungen nach der Rechtsprechung des BGH (Urt. v. 16.01.2003 - IX ZR 171/00 Rn. 18; ebenso OLG Frankfurt, Urt. v. 27.09.2012 - 5 U 7/12 Rn. 17 , zit. nach juris) aufgrund des formularmäßigen Ausschlusses der Einrede der Aufrechenbarkeit gemäß § 770 Abs. 2 BGB zur Unwirksamkeit der Sicherungsabrede führt.".

    Hieran ändert auch der Umstand nichts, dass die Gewährleistungsbürgschaft offenbar nach dem Willen der Vertragsparteien dem vorgelegten Muster entspricht, das im Falle der Verwendung im Rahmen allgemeiner Vertragsverhandlungen nach der Rechtsprechung des BGH (Urt. v. 16.01.2003 - IX ZR 171/00 Rn. 18; ebenso OLG Frankfurt, Urt. v. 27.09.2012 - 5 U 7/12 Rn. 17 , zit. nach juris) aufgrund des formularmäßigen Ausschlusses der Einrede der Aufrechenbarkeit gemäß § 770 Abs. 2 BGB zur Unwirksamkeit der Sicherungsabrede führt.

  • BGH, 21.01.1993 - VII ZR 127/91

    Keine Herausgabe der Sicherheit bei Mängelrüge vor Verjährungseintritt

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.08.2016 - 23 U 158/15
    Dass die Regelung des § 17 Nr. 8 VOB/B nicht per se unwirksam ist, hat der BGH mit dem bereits im Hinweisbeschluss vom 12.07.2016 zitierten Urteil vom 21.01.1993 (VII ZR 127/91) entschieden.

    Der BGH hat hierzu entschieden, dass bei Ablauf der Gewährleistungsfrist die Sicherheit gemäß § 17 Nr. 8 Satz 2 VOB/B a.F. zurückgehalten werden darf, soweit zu diesem Zeitpunkt Ansprüche noch nicht erfüllt sind (BGH, Urt. v. 21.01.1993 - VII ZR 127/91 Rn. 12 ff.; 21.01.1993 - VII ZR 221/91 Rn. 8 ff.; vgl. auch OLG Frankfurt, Urt. v. 07.08.2007 - 7 U 228/02 Rn. 58, zit. nach juris).

  • OLG Hamm, 04.03.2009 - 31 U 36/08

    Anfechtbarkeit einer Globalzession; Rechtsfolgen der Erfüllung der Hauptschuld

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.08.2016 - 23 U 158/15
    Soweit die Klägerin unter Bezugnahme auf Zöller-Vollkommer, a.a.O., § 72 Rn. 8 der Auffassung ist, die Streitverkündung des Gläubigers gegenüber dem Bürgen sei grundsätzlich unzulässig, verkennt sie, dass dort (ebenso wie etwa bei Prechtel, MDR 2010, 549, 551) eine andere prozessuale Lage, nämlich die eines Streites zwischen einem gegen den Hauptschuldner klagenden Gläubiger und dem Bürgen behandelt wird (ähnlich auch OLG Hamm, Urt. v. 04.03.2009 - 31 U 36/08 Rn. 44, zit. nach juris).
  • BGH, 21.02.2002 - IX ZR 127/00

    Beginn der Verjährung eines Schadensersatzanspruchs gegen einen Rechtsanwalt

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.08.2016 - 23 U 158/15
    Dieses Rechtsverhältnis ist unter Angabe der tatsächlichen Grundlagen so genau zu bezeichnen, dass der Streitverkündungsempfänger - ggf. nach Einsicht in die Prozessakten (§ 299 ZPO) - prüfen kann, ob es für ihn angebracht ist, dem Rechtsstreit beizutreten (BGH, Urt. v. 21.02.2002 - IX ZR 127/00 Rn. 17; Urt. v. 06.12.2007 - IX ZR 143/06 Rn. 28, zit. nach juris).
  • BGH, 09.07.2015 - VII ZR 5/15

    VOB-Vertrag: Zurückhaltungsrecht an einer Gewährleistungsbürgschaft bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.08.2016 - 23 U 158/15
    Zwar hat der BGH mit Urt. v. 09.07.2015 (VII ZR 5/15) entschieden, dass § 17 Nr. 8 Abs. 2 Satz 2 VOB7B (2002) nicht dazu führe, dass auch verjährte Mängelansprüche gesichert seien, wenn in unverjährter Zeit eine Mängelanzeige erfolgt sei.
  • BGH, 21.05.1969 - VIII ZR 141/67

    streitverkündeter Bürge - § 68 ZPO, die Interventionswirkung geht weiter als die

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.08.2016 - 23 U 158/15
    Dass eine Streitverkündung des Gläubigers gegenüber dem Bürge nicht per se ausgeschlossen ist, lässt sich auch der BGH-Rechtsprechung entnehmen (BGH, Urt. v. 21.05.1969 - VIII ZR 141/67 Rn. 37, zit. nach juris).
  • BGH, 28.10.1988 - V ZR 14/87

    Dingliche Wirkung einer Ermächtigung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.08.2016 - 23 U 158/15
    Die Streitverkündung soll den Streitverkünder davor bewahren, die wegen der materiell-rechtlichen Verknüpfung der gegen verschiedene Schuldner gerichteten Ansprüche notwendigen Prozesse alle zu verlieren, obgleich er zumindest einen dieser Prozesse gewinnen müsste (BGH, NJW 1989, 521, 522; NJW 2008, 519, 520).
  • BGH, 21.01.1993 - VII ZR 221/91

    Zurückhaltung der Sicherheit auch bei verjährten Gewährleistungsansprüchen -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.08.2016 - 23 U 158/15
    Der BGH hat hierzu entschieden, dass bei Ablauf der Gewährleistungsfrist die Sicherheit gemäß § 17 Nr. 8 Satz 2 VOB/B a.F. zurückgehalten werden darf, soweit zu diesem Zeitpunkt Ansprüche noch nicht erfüllt sind (BGH, Urt. v. 21.01.1993 - VII ZR 127/91 Rn. 12 ff.; 21.01.1993 - VII ZR 221/91 Rn. 8 ff.; vgl. auch OLG Frankfurt, Urt. v. 07.08.2007 - 7 U 228/02 Rn. 58, zit. nach juris).
  • BGH, 13.09.2001 - VII ZR 487/99

    Begriff der AGB in Bauverträgen

  • BGH, 11.09.2012 - XI ZR 56/11

    VOB-Vertrag: Entstehung des Rechts des Auftraggebers auf Selbstbeseitigung eines

  • BGH, 26.09.1996 - VII ZR 318/95

    Begriff der Allgemeinen Geschäftsbedingung

  • OLG Dresden, 13.12.2007 - 12 U 1498/07

    § 17 Nr. 8 Satz 2 VOB/B a.F. AGB-rechtlich unwirksam!

  • BGH, 13.07.2004 - X ZR 171/00

    Duschabtrennung

  • BVerfG, 27.03.2001 - 2 BvR 2211/97

    Verwerfung eines angeblich verspäteten Einspruchs wegen Zweifeln am richtigen

  • BGH, 19.04.2012 - IX ZB 303/11

    Anwaltliches Empfangsbekenntnis: Wegfall der Beweiswirkung

  • BGH, 18.01.2006 - VIII ZR 114/05

    Widerlegung der Angaben in einem anwaltlichen Empfangsbekenntnis

  • OLG Saarbrücken, 03.02.2021 - 2 U 15/19

    Rückgabe der Mängelbürgschaft erst nach Ablauf der Gewährleistungsfrist!

    Eine Ausnahme soll lediglich dann in Betracht kommen, wenn nur noch Mängelansprüche denkbar sind, die betragsmäßig eindeutig begrenzt sind, und wenn von den Mängeln keine weiteren Sach- oder Vermögensschäden ausgehen können (Banzhaf/Buchinger, aaO; vgl. auch OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 25. August 2016 - 23 U 158/15: " keine stückweise Herausgabe der Bürgschaft ").
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